Zur Vorsicht im Umgang mit elektronischen Zigaretten rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Laut der Hersteller sollen bei der Alternative zum herkömmlichen Glimmstängel die in den Verbrennungsgasen von Zigaretten enthaltenen Stoffe wie Teer oder Kohlenmonoxid nicht oder kaum freigesetzt werden. Dennoch sind die Produkte nicht ungefährlich. Bei den elektronischen Zigaretten gibt es zwei unterschiedliche Wirkweisen. Bei einem Erzeugnis wird der Tabak erhitzt und verbrennt nicht. Die Zigarette wird in ein Heizelement gesteckt und auf bis zu 600 Grad Celsius erhitzt. Das dabei entstehende Aerosol wird dann eingeatmet. Bei elektronischen Zigaretten mit Vernebelung saugt der Nutzer dagegen an einem Mundstück und erzeugt einen Luftstrom. Mit Hilfe einer eingebauten Elektronik wird dabei Nikotin zerstäubt und anschließend inhaliert. Das Nikotin befindet sich in kleinen Kartuschen, die nach 300 Zügen gewechselt werden müssen, was etwa 20 Zigaretten entspricht. Die Kartuschen sind mit unterschiedlichem Nikotingehalt erhältlich. Selbst wenn andere gesundheitsgefährdende Substanzen beim Rauchen der elektronischen Zigarette fehlen, bleibt Nikotin ein starkes Nervengift. In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde bestätigt, dass der Stoff ein Potenzial zur Schädigung der Erbsubstanz aufweist. Das BfR rät vor allem dazu, die Kartuschen außerhalb der Reichweite von Kindern zu lagern. Die Kleinen könnten sie ansonsten verschlucken oder die nikotinhaltige Lösung heraus lutschen. Wieviel Nikotin bei der Nutzung einer elektronischen Zigarette in die Umgebung abgegeben wird, ist noch unklar. Allerdings werden bei den Produkten mit Tabakerhitzung auch Schadstoffe wie Formaldehyd freigesetzt.
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