Ab dem 1. Juli 2008 gehört ein Hautkrebs-Screening zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dann können Versicherte ab dem 35 Lebensjahr alle zwei Jahre auf Kosten der Krankenkassen die Ganzkörperuntersuchung durchführen lassen. Dabei werden am gesamten Körper die Muttermale auf Veränderungen hin untersucht. Außerdem klärt der untersuchende Arzt den Patienten über den Stellenwert von Krebs-Früherkennungsuntersuchungen anderer Organe auf. Für die Untersuchung wird entweder direkt ein Hautarzt (Dermatologe) aufgesucht oder der Patient lässt sich von seinem Hausarzt an einen Dermatologen überweisen.
Neben der Früherkennung von Hautkrebs ist vor allem auch die Vermeidung dieser Erkrankung von größter Bedeutung. Denn es gibt nur einen Hauptrisikofaktor für Hautkrebs: die UV-Strahlung - sowohl die natürliche aus der Sonne als auch die künstliche aus Solarien. “Nach vorsichtigen Schätzungen müssen wir in Deutschland von rund vier Millionen regelmäßigen Sonnenstudio-Nutzern sowie von weiteren zwölf Millionen gelegentlichen Nutzern ausgehen”, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP). “Diese Menschen haben ein deutlich erhöhtes Risiko, im späteren Leben an Hautkrebs zu erkranken.” Das Risiko steigt insbesondere dann, wenn die Sonnenbanknutzung vor dem 30. Lebensjahr begonnen wurde.
Hautkrebs ist die häufigste Krebserkrankung weltweit. In Deutschland befinden sich derzeit mindestens 870 000 Hautkrebs-Patienten in medizinischer Behandlung. Seit 1970 hat sich die Neuerkrankungsrate annähernd versechsfacht. Die Ursache ist ein geändertes Freizeitverhalten mit Sonnenurlauben rund um das Jahr sowie häufigen Solarienbesuchen. “Bisher hatte keine Generation ein so hohes Hautkrebsrisiko wie die der heute 35-Jährigen”, so Breitbart. In der Einführung des Hautkrebs-Screenings zum 1. Juli sieht die Deutsche Krebshilfe eine große Chance im Kampf gegen diese Krankheit.
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