Für die Behandlung von Privatpatienten erhalten Ärzte im Schnitt eine 2,28 Mal so hohe Vergütung wie für die gleiche Leistung bei gesetzlich Versicherten. Das hat eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie von Gesundheitsökonomen der Universität Duisburg-Essen und der Hochschule Fulda jetzt ergeben. Bei Radiologen, Internisten, Kinder- und Hausärzten fällt der Faktor sogar noch leicht höher aus, während die Differenz bei Augen- oder Hautärzten etwas geringer ist.
Die Ursache für die Unterschiede bei der Vergütung liegt in den verschiedenen Abrechnungsregeln. Bei Privatpatienten können die Mediziner die von der Bundesregierung erlassene Gebührenordnung für Ärzte überschreiten. Zudem gibt es bei Privatpatienten keine Obergrenzen für die Menge der abrechenbaren Leistungen wie bei Kassenpatienten. Nach Ansicht der Experten bietet die unterschiedliche Vergütung für Ärzte einen massiven Anreiz, Privatpatienten zu bevorzugen. Eine Angleichung der Vergütungsstruktur sei deshalb eine wesentliche Voraussetzung für eine Gleichbehandlung der Versicherten.
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