01 Jul
Posted by: admin in: Gesundheit Nachrichten
Frauen haben keine Anspruch darauf, Größenunterschiede ihrer Brüste auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung operativ beheben zu lassen. Dies ist die Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az.: B1 KR 19/07 R), das die entsprechende Klage einer jungen Frau zurückwies. Weil sich ihr Busen im Verlauf der Pubertät sehr unterschiedlich entwickelt hatte, hoffte sie auf eine Kostenübernahme der Operation durch die gesetzliche Krankenkasse, welche die Zahlung jedoch verweigerte.
Grundlage der Entscheidung des 1. Senats des Bundessozialgerichts war, dass die Brustasymmetrie keine Krankheit im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darstellt. Körperliche Unregelmäßigkeiten hätten nach Ansicht des Senats nicht in jedem Fall im rechtlichen Sinne einen Krankeitswert. Erforderlich sei vielmehr, dass der Versicherte in seiner Körperfunktion beeinträchtigt wird oder dass er an einer Abweichung vom Regelfall leidet, die entstellend wirkt. Eine Entstellung bestünde dann, wenn man objektiv an einer körperlichen Auffälligkeit von so beachtlicher Erheblichkeit leidet, dass die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gefährdet ist.
Nach Ansicht des Senats wirke die größenunterschiedliche Brust - entgegen der Äußerungen der Klägerin - nicht entstellend, zumal die vorhandene Prothese den Unterschied verdecke. Darüber hinaus sei auch eine eventuelle psychische Belastung nicht relevant, da diese allenfalls eine psychiatrische oder psychotherapeutische Therapie hätte begründen können, nicht aber eine Operation, wie sie bei der Klägerin durchgeführt worden sei.
Bei den wenigsten Frauen sind beide Brüste exakt gleich geformt und symmetrisch - viele haben einen etwas unterschiedlichen Busen”, erläutert Dr. Klaus König, der zweite Vorsitzende des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF), den Hintergrund. Bei einigen Frauen ist der Unterschied in Größe oder/und Form jedoch so auffällig, dass eine Korrektur dieser Asymmetrie gewünscht wird, weil sie eine große psychische Belastung darstellt. Maßnahmen der asthetisch-plastischen Chirurgie sind nur eine Möglichkeit, neben Prothesen oder speziellen Büstenhaltern, die korrigierend wirken können.”
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