Ein Recht auf Bedenkzeit nach der notwendigen Aufklärung über einen operativen Eingriff hat jeder Patient. Doch wie lang darf er das Für und Wider abwägen? Nach einem Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Koblenz reichen drei Stunden vor einem ambulanten Eingriff aus. Zumindest gilt dies für den entschiedenen Fall einer Klägerin, die drei Stunden Bedenkzeit hatte. Sie war zuvor bereits mehrfach in vergleichbarer Weise operiert worden. Grundsätzlich muss eine Aufklärung so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient noch selbst abwägen und sich innerlich frei entscheiden kann (OLG Koblenz, Az. 5 U 1298/07).